Bei der Erkrankung der zu pflegenden Person können Sie in Abhängigkeit der geschätzten Erkrankungsdauer 2 Optionen auswählen:
1. Bei kurzzeitiger Erkrankung bleibt die Pflegerin vor Ort und übernimmt weiterhin hauswirtschaftliche Aufgaben oder die Pflege einer zweiten Person.
2. Bei längerer Erkrankung kann das Vertragsverhältnis in Absprache mit der Pflegekraft in beidseitigem Einverständnis beendet oder pausiert werden. Ansonsten greift eine 30-tägige Kündigungsfrist.
Im Todesfall der in dem Haushalt lebenden hilfsbedürftigen Person endet der Vertrag unmittelbar.